Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der brandappeal Werbeagentur GmbH

I. Geltung

Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich bestätigt werden, sind immer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

II. Vertragsschluss

  1. Die von brandappeal abgegebenen Angebote stellen lediglich unverbindliche Offerten dar, es sei denn, dass eine Bindung und eine Bindungsfrist genannt werden.
  2. Wir erbringen Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing, Beratung Kommunikationsdesign, Verpackungsdesign, Messedesign, Text und Fotografie. Die detaillierte Beschreibung der jeweils zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus den Angebots- und Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen und deren Anlagen sowie den Leistungsbeschreibungen.
  3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie elektronische Daten, Datenblätter, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungs- und Organisationsbeschreibungen etc. sind nur annähernd maßgebend. Insbesondere dienen diese Beschreibungen nicht unmittelbar der Festlegung des Vertragsinhalts.
  4. Grundlage des Vertrages ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen insbesondere das uns vom Kunden auszuhändigende Briefing. Wird uns das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellen wir über den Inhalt ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von acht Werktagen nach dem Eingang des Briefings bei uns ausgehändigt wird. Widerspricht der Kunden diesem Re-Briefing nicht innerhalb einer Frist von fünf Tagen, so gilt der Vertrag mit dem darin genannten Inhalt als geschlossen.
  5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, einschließlich der Kalkulationsunterlagen und der Demonstrationssoftware, behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 
  6. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Fehlen einer solchen Bestätigung kommt ein Vertrag durch die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung und der ihr beigefügten Gesamt- oder Abschlagsrechnung zustande.
  7. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind zu vertragsgestaltenden Vereinbarungen nicht ermächtigt.

 

III. Leistungszeit

Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichterfüllung oder sonstige Schadensersatzansprüche die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Leistungszeit geltend gemacht werden, stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn der eingetretene Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.

 

IV. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für den vertraglich vereinbarten Zeitraum die Nutzungsrechte an allen von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses gefertigten Arbeiten und Rechten. Diese Übertragung findet nur insoweit statt, wie eine Übertragung nach deutschem Recht möglich und zulässig ist und gilt nur für den Raum der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses gefertigten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen in jedem Fall durch das Urheberrecht geschützt. Dies gilt auch für Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die im Rahmen des Auftrages für den Kunden hergestellt oder entworfen werden.
  3. Bei Einsatz von KI-Tools (z. B. zur Texterstellung, Datenanalyse oder Bildgenerierung) gewährleistet die Agentur eine fachgerechte Nutzung, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige urheberrechtliche Einschränkungen durch Drittanbieter. Der Kunde trägt die Verantwortung, Inhalte vor Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen.
  4. Wir dürfen die von uns entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag zum Zwecke von Eigenwerbung publizieren. Dieses Recht kann durch eine Vereinbarung mit dem Kunden ausgeschlossen werden.
  5. Die von uns gefertigten Arbeiten dürfen weder vom Kunden noch von einer von ihm beauftragten Person verändert oder kopiert werden, es sei denn, dies wurde im Vertrag gesondert vereinbart.
  6. Soweit der Kunde beabsichtigt, ihm übertragene Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder mehrfach zu nutzen, bedarf dieses Recht unserer vorherigen Zustimmung. Diese Zustimmung kann von der Zahlung eines zusätzlichen Honorars abhängig gemacht werden.
  7. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von brandappeal angefertigt werden, verbleiben bei brandappeal. Die Herausgabe 
dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. brandappeal schuldet mit der 
Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

V. Vergütung

  1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag vertraglich vereinbarten Vergütungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. 
  2. Nimmt der Kunde nach der Lieferung von Entwürfen, die Bestandteil unserer gestalterischen Aufträge sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch oder beabsichtigt er eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu entrichten. Diese Vergütung entspricht 50 % der Gesamtlei-stung in den Bereichen Konzept, Text, Gestaltung, Layout und Programmierung.
  3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, bevor mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses begonnen wurde, so wird ein Stornierungsgebühr fällig. Diese Gebühr beträgt 10 % des Auftragswertes bei einem Rücktritt bis sechs Monate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Vertragsverhältnisses, 25 % des Auftragswertes bei einem Rücktritt bis drei Monate vor dem Beginn, 50 % des Auftragswertes bei einem Rücktritt bis vier Wochen vor dem Beginn und 80 % bis zwei Wochen vor dem Beginn.
  4. Die Anfertigung von Entwürfen oder die Erbringung von Leistungen, die von uns für den Kunden erbracht werden, sind vergütungspflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Teilleistungen.
  5. Im Preis sind nicht die zusätzlichen Kosten enthalten, die von uns für den Kunden verauslagt werden. 

 

VI. Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig und ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Erhalt der Rechnung zu zahlen. 
  2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 % pro Jahr, zu berechnen. Der Nachweis, dass uns ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
  3. Erstreckt sich unsere Tätigkeit auftragsgemäß über einen längeren Zeitraum von mehr als 31 Tagen oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so können wir dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen berechnen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage verfügbar sein.
  4. Werden Abschlagsrechnungen nicht fristgemäß beglichen, sind wir berechtigt, unsere Tätigkeit einzustellen. 
Erfolgt trotz Zahlungsaufforderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen kein Zahlungsausgleich sind wir 
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
  5. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt wurde.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferten Gegenstände einschließlich der Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen gegenüber dem Auftraggeber unser Eigentum. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsgegenstände innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs nutzen. Zu Verfügungen über diese Gegenstände, insbesondere zur Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Verpfändung ist er nicht berechtigt.
  2. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, hat er auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Daneben hat er auf unser Verlangen Vorbehaltsgegenstände auszusondern und uns herauszugeben. Nach Androhung mit einer angemessenen Frist können die Gegenstände unter Anrechnung auf den dem Auftraggeber berechneten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden.
  5. In der Rücknahme oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsgegenstände durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

 

VIII. Gewährleistung, Haftung

  1. Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten und sonstige Unterlagen sorgfältig zu behandeln. Eine Weitergabe uns übermittelter Informationen und Unterlagen ist nur insoweit zulässig, wie diese vom Kunden zuvor genehmigt wurde und die einwandfreie Ausführung des Auftrages dies erfordert.
  2. Soweit wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht unsere Erfüllungsgehilfen. Die Versendung von Arbeiten, Leistungen, Produkten und Vorlagen erfolgt allein auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
  3. Vor der Weitergabe von Unterlagen und der Erteilung von Aufträgen wird der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Arbeiten freigeben. Mit der Freigabe verzichtet der Kunde hinsichtlich der freigegebenen Leistungen auf sämtliche Gewährleistungsansprüche.
  4. Das Risiko der rechtlichen Unzulässigkeit oder einer aus anderen Gründen fehlenden Möglichkeit zur Verwendung unserer Leistungen und der gelieferten Gegenstände zu dem vom Kunden beabsichtigten Zweck, trägt allein der Auftraggeber. Wir werden, soweit wir während des Vertragsverhältnisses entsprechende Kenntnisse erlangen, den Kunden unverzüglich auf uns bekannte Verwendungshindernisse hinweisen. 
  5. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Verwendungsmöglichkeiten der mit dem Kunden vereinbarten Leistung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen oder unterziehen zu lassen, wenn er die Kosten dieser Prüfung trägt.
  6. Soweit in von uns zu konzipierende Werbemaßnahmen Aussagen zu Produkten oder Leistungen des Kunden enthalten sind, haften wir weder für die Richtigkeit dieser Aussagen noch für die rechtliche Zulässigkeit derartiger Aussagen.
  7. Sollten wir aus der Verwendung von Kunden bereitgestellter Unterlagen und Informationen von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde uns mit der Unterzeichnung des Vertrages im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei. 
  8. Der Auftraggeber hat die ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und Gegenstände unverzüglich zu prüfen. Stellt er dabei vermeintliche Mängel fest, so hat er uns diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung unserer Leistung und/oder durch eine Ersatzlieferung fehlerfreier Gegenstände. Zur Beseitigung vorhandener Mängel und Durchführung der Nachbesserung hat der Auftraggeber eine angemessene Frist und die entsprechende Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so entfällt ein Gewährleistungsanspruch.
  9. Als Mangel gilt nicht, wenn unsere Leistung oder der gelieferte Gegenstand deshalb nicht der Leistungsbeschreibung entspricht, weil die vom Auftraggeber zu leistenden und vertraglich vorausgesetzten Vorgaben nicht eingehalten werden oder aus anderen technischen Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, eine vertragsgemäße Verwendung nicht oder nur teilweise möglich ist.
  10. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst oder die Dritten entstanden sind.

 

IX. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde ist verpflichtet, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA, und an die Künstlersozialkasse abzuführen. Werden diese Gebühren von uns verauslagt, so ist der Kunde verpflichtet, diese Beträge auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erstatten.

 

X. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Sofern unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse, wie Streik und Aussperrung, die wirtschaftliche Bedeutung, den Inhalt der Lieferung oder die Verwendungsfähigkeit der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Möchten wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist dies nach der Erkenntnis von der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Leistungszeit vereinbart war.

 

XI. Sonstige Haftung

  1. Beauftrage Projekte im Bereich Media-Planung besorgen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis der uns zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter Erfolg wird dem Kunden nicht geschuldet.
  2. Bei umfangreichen Media-Leistungen sind wir nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen und die entsprechenden Beauftragungen erst nach dem Zahlungseingang dieser Kosten vorzunehmen. Für dadurch eintretende Verzögerungen haften wir nicht.
  3. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Gewährleistungen oder Schadensersatzansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Entwurfsproduktion Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten zu Lasten des Kunden berechnet.
  4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

XII. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Kunde kann nur mit anerkannten und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen derartiger Ansprüche seine Leistung zurückbehalten.
  2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.
  3. Sollten eine oder mehrere Regelungen des geschlossenen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die 
unwirksame Bestimmung ist durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. 
  4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der 
Bundesrepublik Deutschland.

 

XIII. Sonstige Bestimmungen speziell zur Page von brandappeal

Haftungsausschlüsse

1. Inhalt des Onlineangebotes

Die im Internet-Auftritt von brandappeal enthaltenen Inhalte können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, geändert oder gelöscht werden. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Urheberrechte

Alle Webseiten von brandappeal unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Dies gilt für ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten. Der Nutzer darf die Inhalte im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Im übrigen erwirbt er keine Rechte an den Inhalten und Programmen.
brandappeal ist bestrebt, in seinem Internet-Auftritt die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente und Texte zu beachten.

 

3. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Nutzers nur insoweit, als dies zur Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich ist.
Wir leiten die Daten nicht an Dritte weiter, außer dass dies zuvor dem Nutzer kenntlich gemacht und die Übertragung vom Nutzer durch eine eindeutige und bewusste Handlung elektronisch ausgelöst worden ist.

 

4. Verweise und Links

brandappeal distanziert sich ausdrücklich von dem Inhalt der innerhalb des Angebots per Hyperlink oder in sonstiger Weise zugänglich gemachten fremden Webseiten. Wir haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und können deshalb für die inhaltliche Korrektheit, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit fremder Inhalte keine Gewähr leisten. Es wird ausdrücklich erklärt, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung fremder Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

 

5. Haftungsausschluss

Eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der im Internet-Auftritt enthaltenen Informationen wird nicht übernommen.
brandappeal übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieses Internet-Auftritts oder der darin enthaltenen Informationen entstehen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

6. Anwendbares Recht

Das Verhältnis der unten stehenden Betriebe zu ihren Nutzern unterliegt deutschem Recht.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder sollten diese eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die der gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Lassen Sie uns herausfinden, was Ihre Marke pusht.

*Ja, bitte ausfüllen.